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Vertagliches...
Kaution:
Die Kaution und die Miete muss bis spätestens 14 vor Veranstaltungsbeginn auf das nachfolgende Konto überwiesen werden.
Die Kaution wird nach mängelfreier Übergabe innerhalb von drei Werktagen zurück überwiesen.
Frau J. Eubank
Bankinstitut: Dresdner Bank Heidelberg
BLZ: 672 800 51
KontoNr: 493 406 400
Unter Verwendungszweck bitte den Namen, das Datum der Veranstalltung und das Stichwort "Partyraum" eintragen.
Erst mit dem fristgerechten, vollständigen Eingang der Zahlung ist die Reservierung des Partyraumes angenommen.
Ist die Zahlung zum vereinbarten Zeitpunkt nicht eingegangen, so ist das Angebot nicht angenommen.
Die Räume können dann anderweitig vergeben werden. Ein Anspruch auf Schadensersatz wird in diesem Falle ausdrücklich ausgeschlossen.
Mietvertrag Seite 1
Seite 2
ÜBERGABE/RÜCKGABE DER RÄUME
Die Übergabe erfolgt 16.00 Uhr am Veranstalltungstag oder wie vereinbart.
Die Abnahme erfolgt um 14.00 Uhr am nächsten Tag nach der Veranstalltung.
Bei der Übergabe wird der Mieter in die örtlichen Gegebenheiten und die technischen Besonderheiten eingewiesen.
Es wird eine "Gebrauchsanweisung" für die Benutzung der Partyräume übergeben, die zu beachten ist (siehe unten).
Die Übergabe/Rückgabe geschieht in der Regel zwischen 16.00 bis 18.00 Uhr.
Eine Abendveranstaltung endet spätestens am nächstfolgenden Tag um 6.00 Uhr.
Das Mobiliar und Einrichtungsgegenstände sind wieder an den ursprünglich Ort zurückzuräumen.
Die Mieträume sind bei Beendigung der Mietzeit besenrein und feucht aufgewischt und mit sämtlichen Schlüsseln zurückgeben.
Sämtliches Inventar, das beschädigt wird, wird von der Kaution abgezogen.
VERTRAG UND AUFSICHTSPFLICHT
Der Mieter muss volljährig sein.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch in der jeweils gültigen Fassung.
Der Mieter hat für die Einhaltung der Bestimmungen nach dem Jugendschutzgesetz zu sorgen.
RÜCKTRITT
Beim Rücktritt gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
AUSSCHLUSS DER NUTZUNG
Der Vermieter hält sich bei vertragswidriger oder unsachgemäßer Benutzung oder bei Rechtsverstößen auch die sofortige Beendigung der Veranstaltung vor.
Dies gilt insbesondere bei der Nichteinhaltung der angemeldet Teilnehmerzahl oder des angegebenen Nutzungszwecks.
Bei Benutzung von nicht gemieteten Mietsachen oder Mietflächen werden diese nachträglich berechnet.
Aus sicherheitstechnischen und hygienischen Gründen ist auch die angemeldete Teilnehmerzahl einzuhalten.
Die Security-Mitarbeiter werden dem Mieter benannt und üben das Hausrecht aus. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen für die Haftung.
Für den Fall, dass in www.partyraumheidelberg.de unzutreffende Informationen oder in Programmen oder Datenbanken Fehler enthalten sein sollten,
kommt eine Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit in Betracht.
Alle auf den Webseiten von www.partyraumheidelberg.de veröffentlichten Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
WEITERE ZU BEACHTENDE REGELN
Die Holztür ist immer geschlossen zu halten.
Den Anweisungen des Partyraum-Personals ist immer Folgen zuleiten.
Aus feuerpolizeilichen Gründen dürfen nie mehr als 100 Personen im Wasserturm anwesend sein.
Der Außenbereich darf zu keinem Zeitpunkt als Aufenthaltsort für Gäste genutzt werden, auch nicht zum Abstellen von Getränken,
Müll und anderen Dingen oder als Garderobe, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart worden.
Das Erdgeschoss muß nach einer Veranstalltung besenrein und feucht gewischt übergeben werden.
Wenn die Beauty-Geschäfte im EG geöffnet haben, ist von 7.00 - 20.00 Uhr unnötiger Lärm, Abfall und Musik zu vermeiden.
Das Erdgeschoss und die Toilette sind ständig sauber zu halten.
Es dürfen keine Gegenstände in die Toilette geworfen werden.
An den Musik-, Licht- und Elektroanlagen dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden.
Es dürfen keine Gegenstände aus den Fenstern geworfen werden.
Die Einfahrt vor der Eingangstür zum Turm und die Ausfahrt muss für ein- und ausfahrende Fahrzeuge immer frei bleiben.
Beim Be- und Entladen nicht die Einfahrt blockieren.
Um zu verhindern, dass im Brandfall aus dem Erdgeschoss Rauch nach oben dringt,
ist die Tür zum Raum `UP` immer geschlossen zu halten.
Die Rauchmelder und die Notbeleuchtung dürfen nicht außer Betrieb gesetzt oder zugehängt werden.
Bei der Dekoration ist darauf zu achten, dass keine leicht entzündlichen Materialien verwendet werden
und dass keine Gefahr von Kerzen/Teelichtern ausgeht.
Beim Be- und Entladen der PKW`s ist darauf zu achten, dass die Erdgeschosstür immer geschlossen bleibt.
Beim Ein- und Ausparken ist besonders darauf zu achten, dass der fließende Verkehr des Czernyrings nicht behindert wird.
Kein Fahrzeug darf auf dem Fuß- und Radweg parken oder halten.
Zusätzliche elektrische Geräte oder Änderungen an der vorhandenen Technik dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters betrieben bzw. vorgenommen werden.
Gasgeräte, Heizstrahler und offenes Feuer darf im Turm nicht betrieben werden.
Am Ende der Veranstaltung sind alle elektrischen Geräte ausschalten und alle Türen zu verschliessen.
Dem Vermieter oder seinem Beauftragten und den Service-Kräften der Mobilfunkanlage im
Wassertank ist jederzeit Zutritt zu allen Räumen zu gewähren.
Der Veranstalter hat darauf zu achten, dass niemand den Wassertank betritt.